Die Ausgabe von Transpondern erfolgt momentan nur über folgende Verbände:
- BNA – Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V., PF 11 10, 76707 Hambrücken (Tel.: 07255 2800, E-Mail: gs@bna-ev.de)
- WZF GmbH - Wirtschaftsgemeinschaft Zoologischer Fachbetriebe GmbH, PF 61 64, 65051 Wiesbaden (Tel.: 0611 447553-0, Fax: 0611 447553-33, E-Mail: ringstelle@zzf.de)
Fotodokumentationen sind ab dem Schlupf (erstes Foto ca. 4. - 6. Lebenswoche und nur bei geschlossener Nabelspalte) und danach bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres* jährlich anzufertigen.
Rückenpanzer (Carapax) Bauchpanzer (Plastron)
Für eine korrekte Fotodokumentation sind pro Schildkröte jeweils zwei Fotos im Format 9x13 cm (glänzend) anzufertigen. Das erste Foto zeigt den Rückenpanzer (Carapax), das zweite Fotos den Bauchpanzer (Plastron). Beide Fotos müssen senkrecht von oben fotografiert sein. Um die Größe zu ermitteln, empfiehlt es sich einen Maßstab beizulegen. Dies kann ein Lineal oder Zollstock sein oder das am häufigsten verwandte Karopapier (jedes Kästchen 1 x 1 cm). Bei der Verwendung eines Lineals/Zollstock sind diese unbedingt mit zu fotografieren. Es ist eine entsprechende, nicht spiegelnde oder glänzende Unterlage (weißes Blatt Papier, naturbelassener Holztisch) zu verwenden. Die Fotos müssen scharf, formatfüllend und gut ausgeleuchtet (keine Schatten)sein.
Tipp: Beim Fotografieren des Bauchpanzers einer Schildkröte, wird diese fast immer zur Seite rollen. Hier empfehle ich einfach unter die Schildkröte eine kleinen Eierbecher, kleine Schale, Untersetzer oder einen Tesafilm-Ring unterzulegen. Gleiches kann man beim Fotografieren des Rückenpanzers einsetzen.
EG-Bescheinigung mit Anlage der Fotodokumentation, die 5 Jahre* fortgeführt wird.
Fast alle Schildkröten unterliegen der Kennzeichnungspflicht und müssen regelmäßig fotografiert, gewogen und gemessen werden. Sind die Tiere schwer auseinander zu halten oder viel in der Anzahl, empfiehlt es sich diese zusätzlich zu markieren. Dies kann z. B. mit einem Kennzeichnungsstift der Firma LYCRA (erhältlich bei Marion Minch - Samenkiste für 2,85 €/Stück) erfolgen.
Die
Kennzeichnung kann mit Nummern, Punkten oder Strichen auf den einzelnen
Schildern (z. B. Randschild etc.; nicht auf den
Schildnähten) oder mit unterschiedlichen Farben erfolgen. Die
Kennzeichnungsstifte sind völlig unschädlich für die Schildkröten und
deren Panzer und verblassen mit der Zeit von alleine. Ich habe auch
schon Schildkröten gesehen, die einfach nur ein kleines Stück Pflaster
mit einer Zahl getragen haben oder einen Papieraufkleber (Beschriftung
von Einweckgläsern o. ä.). Manche Halter legen beim Fotografieren auch
einfach nur einen Zettel mit der EG-Nummer daneben; hierbei ist aber
Voraussetzung, dass man die Tiere einwandfrei auseinander halten kann.
Wichtig ist nur, dass dem Panzer kein Schaden (z. B. durch
Anwendung von Chemikalien oder Lösungsmitteln, die in den meisten
Farben enthalten sind) zugefügt wird. Demnach sind Nagellack sowie
andere Lacke und haushaltsübliche Farben völlig ungeeignet. Ebenso
spitze Gegenstände.
Um
eine Schildkröte regelmäßig (mindestens zweimal im Jahr) zu
kontrollieren, habe ich mir eine separate Datei mit allen Daten
angelegt. Hierin sind Daten zur Geburt, Kauf, Abgang, dem Gewicht, Geschlecht (falls schon erkennbar), Länge des Panzers (Carapax/Plastron), Datum der Fotodokumenationen, Vorbesitzer, EG-Bescheinigungs-Nr., Tiernummer (falls vorhanden) und Daten des jetzigen Eigentümersenthalten.
Die Datei zum Download - klicke auf das Bild oder das Wort oben.
Ich wiege und dokumentiere meine Tiere grundsätzlich vor und nach der Winterstarre (Hibernation). Zwischendurch - insbesondere in den Wochen nach der Winterstarre sowie im Sommer - führe ich ebenfalls Gewichtskontrollen durch und übertrage diese dann in die Datei. Somit hat man eine gute Kontrolle, ob die Tiere richtig heranwachsen oder eventuell eine Krankheit (z. B. Parasiten (Oxyuren)) vorliegen könnte, ob sie zu gut gefüttert werden und die Futtermenge herabgesetzt werden muss bzw. so beibehalten werden kann. Selbst beim Verkauf eines Tieres, kann man eine gute Übersicht dem neuen Besitzer mit in die Hand geben.
*) Gilt für das Land Brandenburg.